
Über Katja Bliesze
Die Ausbildung zur Sparkassenkauffrau, mein Betriebswirtschaftsstudium mit Schwerpunkt Gesundheitsmanagement, die Zertifizierung als Senioren-Assistentin nach dem Plöner Modell und die Zertifizierung für Berufsbetreuung am Weinsberger Forum bilden die Grundlage, Sie kompetent und fachlich fundiert zu betreuen. Zusätzlich nehme ich regelmäßig an Vorträgen, Seminaren, Workshops und Fortbildungen teil, um stets die neuesten Standards in meine Arbeit zu integrieren.
Im Bundesverband der Berufsbetreuer (BdB) und in der Interessensgemeinschaft der Berufsbetreuer vor Ort (IGBB) ist mir die Vernetzung und der Erfahrungsaustausch über Tätigkeiten unserer Arbeit ein wichtiges Anliegen.
Als eingetragene Berufsbetreuerin im Qualitätsregister des BdB arbeite ich nach den jeweils aktuellen Qualitätsstandards. Sie finden mich dort unter folgendem Link.
Das Wohl und die Wünsche meiner Betreuten bilden die Grundsätze meiner Arbeit, soweit dies sinnvoll und möglich ist, sowie dem geltenden Recht entspricht.
Was ist Betreuung?
§1902 BGB
“Der Betreuer vertritt den Betreuten in den durch das Betreuungsgericht (= Amtsgericht) vorgegebenen Aufgabenkreisen außergerichtlich und gerichtlich.”
Das Amtsgericht legt die Aufgabenkreise des Betreuers nach eingehender Prüfung fest. Diese Aufgabenkreise sind zum Beispiel:
- Gesundheitssorge
- Vermögenssorge
- Wohnungsangelegenheiten
- Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern
- Vertretung in Familienangelegenheiten
- Abschluss, Änderung eines Heimvertrages
Aus den Aufgabenkreisen ist zu erkennen, dass sich die Betreuung auf eine rein rechtliche Unterstützung bezieht. Weitergehende Dienstleistungen wie Fahrdienste zum Arzt, Einkäufe, Umzüge oder ähnliches gehören nicht zu den Aufgaben eines Betreuers. Jedoch kann der Betreuer bei der Organisation dieser Hilfen Unterstützung geben.